Die Steuererklärung muss ab diesem Steuerjahr erst am 31. Juli 2019 beim Finanzamt eingegangen sein.
Das bedeutet zwar insgesamt mehr Zeit, das Finanzamt wird jedoch auch strenger. Werden die Fristen nicht eingehalten, gibt es deftige Strafen, freundlicher formuliert: den sogenannten Verspätungszuschlag. Detaillierte Informationen zu den Fristen erhalten sie hier.
Auch für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung mit einem Steuerberater machen lassen, gelten neue Fristen: Statt dem 31. Dezember gilt nun der letzte Tag im Februar des darauffolgenden Jahres.
Werden die Fristen nicht eingehalten, beträgt der Zuschlag für überfällige Steuererklärungen neuerdings mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat und maximal 25.000 Euro. Automatisch angerechnet oder direkt vom Erstattungsbetrag abgezogen. Wie hoch der Aufschlag ausfällt, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Unterschiedliche Faktoren wirken sich dabei auf das Urteil des Finanzbeamten aus: etwa die Dauer der Fristüberschreitung, die Höhe des Zahlungsanspruchs, der sich aus der Steuerfestsetzung ergibt, oder etwaige Vorteile, die sich aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung ergeben. Gegen den Verspätungszuschlag kann man sich innerhalb eines Monats mit einem Einspruch wehren.
Quelle: finanztip.de