Mit dem Inkrafttreten des neues Bundesmeldegesetzes zum 01. November des vergangenen Jahres wurde unter anderem eine Änderung beim An- bzw. Ummeldeverfahren eingeführt – und zwar eine Mitwirkungspflicht des Vermieters in Form einer sogenannten...
Einbaupflicht: für Neu- und Umbauten ==> ab 01.04.2013 für bestehende Wohnungen ==> ab 01.04.2013 (Übergangsfrist bis 31.12.2016) Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen: Schlafräumen Kinderzimmer Fluren, über die Rettungswege von...